Marken-und Warenzeichen:
Alle innerhalb dieser Website genannten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichnungsrechtes und gegebenenfalls den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer.
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller schriftlich bzw. elektronisch niedergeschrieben Verträge mit der Praxis für Physiotherapie
Henry Taube, Lübbener Straße 23,
15913 Neu Zauche, Deutschland. Abweichende AGB's internationaler Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden gelten nur mit schriftlicher Bestätigung per Briefpost bzw. Telefax (nicht Email) als anerkannt. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.
§ 2 Angebot / Kundenverträge / Kündigung
Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Aufträge gelten zur Rechtswirksamkeit erst dann als angenommen, wenn die Rechnung erteilt ist. Zur Berechnung gelangen die am Tage der jeweiligen Rechnungsstellung gültigen Preise, welche, unter Berücksichtigung einer 14tägigen Ankündigungsfrist, durch die Praxis für Physiotherapie
Henry Taube geändert werden können. Kundenverträge werden, wenn im Vertrag nicht anders festgelegt, zunächst für die Dauer von sechs Monaten geschlossen und sind, jeweils bis spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit von beiden Vertragsparteien zum Ende der Vertragslaufzeit kündbar. Kundenverträge verlängern sich automatisch, sofern nicht anders im Vertrag festgelegt, um weitere 6 Monate.
§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung / Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Erbringung der vertraglich bestimmten Dienstleistung bzw. Lieferung der Ware. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich gemäß der vereinbarten Zahlungsweise, d.h. Lastschrift oder Rechnung/Überweisung. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage rein Netto. Maßgebend sind hierbei die Zahlungseingangstage. Zahlungszielüberschreitungen berechtigen die Praxis für Physiotherapie
Henry Taube zur Berechnung von Verzugszinsen in banküblicher Höhe. Zahlungsverzug führt zur sofortigen Fälligkeit aller noch offenen Forderungen von der Praxis für Physiotherapie
Henry Taube gegenüber dem Kunden. Für den Fall der Rückgabe einer korrekten Lastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50 EUR neben den entstehenden Bankgebühren erhoben. Bei Zweifeln an der Liquidität des Kunden ist die Praxis für Physiotherapie
Henry Taube berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Ist der Kunde mit seinen Verpflichtungen im Rückstand, so ist die Praxis für Physiotherapie
Henry Taube vorbehaltlich sonstiger Ansprüche zur umgehenden Liefereinstellung berechtigt. Dadurch entstandene Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt und ggf. resultierende Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
§ 4 Änderung der AGB, Leistungsbeschreibung, und Preise
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der Leistungsbeschreibungen und Preise werden dem Kunden schriftlich oder per Email mitgeteilt. Die Änderungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde ihnen nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich (nicht Email) widerspricht.
§ 5 Sonstige Bedingungen
Der Kunde bestätigt, daß er mindestens das 18 Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten des Kundenvertrages nur nach vorheriger schriftlicher (nicht Email) Zustimmung durch die Praxis für Physiotherapie
Henry Taube auf einen Dritten übertragen. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 6 Haftung für querverwiesene Angebote Dritter (Links)
Die Praxis für Physiotherapie
Henry Taube übernimmt keinerlei Verantwortung für die Inhalte der Internetseiten, welche man via Querverweis von der Praxis für Physiotherapie
Henry Taube Internetpräsenz aus erreicht. Die Querverweise werden zwar in regelmäßigen Intervallen geprüft, aktualisiert und nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt, dennoch übernimmt die Praxis für Physiotherapie
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§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.